Die Grenzvermessung ist ein komplexer und hoheitlicher Vorgang, der ausschließlich von Katasterbehörden und ÖbVI durchgeführt werden darf. Sie kann in zwei Vorgänge unterteilt werden:
- Grenzwiederherstellung (Abmarkung)
- Grenzfeststellung
Bei der Grenzwiederherstellung wird eine bereits als festgestellt geltende Grenze anhand des maßgeblichen Katasternachweises wiederhergestellt und in der Örtlichkeit abgemarkt. Es erfolgt keine erneute Feststellung und die Beteiligten müssen lediglich der Abmarkung zustimmen. Gilt der beantragte Grenzverlauf als nicht festgestellt, geht dem Verfahren die sogenannte Grenzermittlung voraus. Anschließend wird der ermittelte Grenzverlauf von den Beteiligten anerkannt und damit erstmalig und dauerhaft festgestellt. Auch dieser Grenzverlauf wird abgemarkt.