Die Teilungsvermessung ist ein Instrument der amtlichen Vermessung und ist daher den Katasterbehörden und ÖbVI vorbehalten. Im Rahmen dieses Verfahrens können neue Grenzverläufe zum Zwecke der Teilung oder Zerlegung eines Flurstücks ermittelt werden. Neue Flurstücksgrenzen binden immer in bestehende Grenzen oder Grenzpunkte ein und können im Rahmen des Bauordnungsrechts frei gestaltet werden.
Haben Sie vor, ein Grundstück teilweise zu belasten, zu verkaufen oder wollen frühzeitig Ihren Nachlass regeln? Wir beraten Sie gerne – professionell und zuverlässig.