Amtlicher Lageplan

Der Amtliche Lageplan (ALP) bildet das Herzstück Ihres Bauantrags und ist die zentrale Planungsgrundlage für Ihr Bauvorhaben. Aufgrund des daraus resultierenden Anspruchs auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit darf er nur von Katasterbehörden und ÖbVI erstellt werden. Auf Wunsch tragen wir Ihr Projekt in den ALP ein (Projekteintrag). Dadurch profitieren Sie von unserem geschulten Blick auf das Bauordnungsrecht und sparen sich eventuelle Nachforderungen vom Bauamt.

Gerne beraten wie Sie zu Ihrem Vorhaben und erstellen eine kostenlose und unverbindliche Kostenschätzung der vermessungstechnischen Baubegleitung – vom Amtlichen Lageplan bis zur Gebäudeeinmessung.